Eigenmietwert und Unterhaltskostenabzug abgeschafft: Jetzt noch Steuern sparen

Was ist der Eigenmietwert?
Wer in der Schweiz eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt und selbst darin wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert versteuern. Das ist der Betrag, den Sie für die eigene Immobilie als Miete zahlen müssten. Quasi als Ausgleich zum Eigenmietwert ist es möglich, Hypothekarzinsen sowie werterhaltende Investitionen von den Steuern abzuziehen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Modernisierung oder der Ersatz von Liftanlagen.

Was ändert sich?
Bei der Abstimmung vom 28. September 2025 wurde entschieden, den Eigenmietwert sowie den Unterhaltskostenabzug abzuschaffen. Das bedeutet, dass Sie in Zukunft werterhaltende Investitionen grundsätzlich nicht mehr von den Steuern abziehen können. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Frühstens jedoch, ab Anfang 2028.
Wer ist betroffen?
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erst- oder Zweitimmobilie selbst bewohnen. Auch Verwaltungen von Stockwerk- und Miteigentümerliegenschaften tun gut daran, sich mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern hierzu abzustimmen.


Warum jetzt handeln?
Sie können Modernisierungsarbeiten, die abgeschlossen sind, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, grundsätzlich weiterhin von den Steuern abziehen. Wir gehen davon aus, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer die steuerlichen Vorteile noch nutzen möchten, was zu einer hohen Auslastung und allenfalls zu Verzögerungen in der Ausführung führen kann.

Unsere Empfehlung
Planen Sie Ihre Umbauten wie die Modernisierung oder den Ersatz von Liftanlagen frühzeitig. Verpassen Sie nicht die Chance, Steuervorteile geltend zu machen, bevor die Abschaffung des Unterhaltskostenabzuges in Kraft tritt. Wir beraten Sie gerne dazu. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.